Stromspeicher-Anlagen 2024

Unterkategorie Solarenergie

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Förderungsaktion erfolgreich beendet

Registrierungen im Rahmen der Förderungsaktion Stromspeicher-Anlagen des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung sind nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft.

Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber:innen möglich, die sich vor Ausschöpfung des Budgets über die Online-Plattform registriert haben. Nach der Registrierung muss die Anlage innerhalb von 24 Monaten errichtet und der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt.

Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen gefördert.

Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Monaten der Antrag gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für Leistungen sowie Lieferungen von Stromspeicheranlagen, die vor 1.1.2024 erfolgt sind, nicht anerkannt werden.

Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.

Der Klima- und Energiefonds fördert:

  • neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
     

Gefördert werden Anlagen, die:

  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden;
  • die eine neu errichtete Mindestgröße von 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp haben;
  • mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben.

Pro Standort kann nur für eine Stromspeicher-Anlage im Rahmen dieser Förderungsaktion angesucht werden. Weiters kann auch pro Stromspeicher-Anlage nur ein Förderungsantrag gestellt werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Die Einreichung für die Förderungsaktion Stromspeicher-Anlagen verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung, Schritt 2 - Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, müssen Sie zunächst Ihr Vorhaben registrieren.

Die Registrierung (Schritt 1) erfolgt ausschließlich online auf www.speicher.klimafonds.gv.at bzw. über den unten angeführten Registrierungslink und ist so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Link für die Antragstellung auf der dafür vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Monate ab Registrierung gültig. Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen Sie daher sichergestellt haben, dass Ihre Stromspeicher-Anlage innerhalb dieses Zeitraumes fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

Die Antragstellung (Schritt 2) ist erst nach Umsetzung der Stromspeicher-Anlage möglich.
 

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Stromspeicher-Anlagen 2024“ inklusive Bestätigung und Unterschrift des Professionisten zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme nach OVE E8101;
  • Bestehendes Prüfprotokoll der bestehenden Photovoltaik-Anlage (nicht des Stromspeichers) bzw. ein Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion nach OVE E8101;
  • alle Rechnungen für das Projekt;
  • einen Nachweis der Zählpunktnummer;
  • den Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin (nur bei Anträgen von Privatpersonen).

Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 24 Monate nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Förderungsabrechnung Stromspeicher-Anlagen 2024
De-Minimis-Blatt

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
 

Kontakt

Serviceteam Speicher

01/31 6 31-730
speicher(at)kommunalkredit.at

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